Die Mitgliederversammlung wählt für sechs Jahre den Wehrvorstand aus den Reihen der aktiven Mitglieder. Der Vorsitz liegt bei der Gemeindewehrführung.
Zu den Aufgaben des Vorstandes zählen u.a. die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse, die Anmeldung des Finanzbedarfs, die Aufstellung der Dienstpläne, Mitgliederfragen und die Entscheidung über Beförderungen bis zum Dienstgrad "Löschmeister/in". Alle Vorstandsaufgaben sind detailliert in §11 der Satzung nachzulesen.